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Das EU-Parlament stimmt für ein verschärftes Lieferkettengesetz

Europaabgeordnete drängen Unternehmen, ihre negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen zu mindern (Pressemitteilung vom 01-06-2023); Die EU Abgeordneten gehen dabei über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus.

  • Sorgfaltspflicht muss in das Management von Unternehmen integriert werden

  • Bekämpfung von Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung und Verlust der biologischen Vielfalt (einschließlich Risikoanalyse, Bewertung, ggf. Risikovermeidung)

  • Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro

  • Geldbußen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens bei Nichteinhaltung.


Unternehmen sollen verpflichtet werden, die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung und Verlust der biologischen Vielfalt, zu ermitteln und gegebenenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Außerdem müssen sie die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette überwachen und bewerten, und zwar nicht nur bei den Zulieferern, sondern auch in den Bereichen Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung, Abfallwirtschaft und anderen Bereichen.


Die neuen Vorschriften gelten für in der EU ansässige Unternehmen, unabhängig von ihrem Sektor, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen.


Sorgfaltspflicht und Engagement des Unternehmens gegenüber den Stakeholdern


Die Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5° umsetzen, und im Falle großer Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten wird sich die Erfüllung der Ziele des Plans auf die variable Vergütung der Direktoren (z. B. Boni) auswirken. Die neuen Vorschriften verpflichten die Unternehmen auch dazu, sich mit den von ihrem Handeln Betroffenen, einschließlich Menschenrechts- und Umweltaktivisten, auseinanderzusetzen, einen Beschwerdemechanismus einzuführen und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht regelmäßig zu überprüfen. Um den Anlegern den Zugang zu erleichtern, sollten Informationen über die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens auch über die europäische zentrale Anlaufstelle (ESAP) verfügbar sein.


Sanktionen und Kontrollmechanismen


Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die "Benennung und Anprangerung", die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, werden von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen.


Nach dem angenommenen Text sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach 3 oder 4 Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.


Die Verhandlungsposition des Parlaments wurde mit 366 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen angenommen.


Zitat


"Die Unterstützung des Europäischen Parlaments stellt einen Wendepunkt im Denken über die Rolle der Unternehmen in der Gesellschaft dar. Ein Gesetz zur Unternehmensverantwortung muss sicherstellen, dass die Zukunft bei Unternehmen liegt, die Menschen und Umwelt auf gesunde Weise behandeln - und nicht bei Unternehmen, die aus Umweltschäden und Ausbeutung ein Einkommensmodell gemacht haben. Die meisten Unternehmen nehmen ihre Pflicht gegenüber Mensch und Umwelt ernst. Wir helfen diesen Unternehmen mit diesem 'Fair Business Law'. Und gleichzeitig beschneiden wir die wenigen großen Cowboy-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten", sagte Berichterstatterin Lara Wolters (S&D, NL) nach der Abstimmung im Plenum.


Hintergrund


Das Europäische Parlament hat immer wieder eine stärkere Rechenschaftspflicht der Unternehmen und verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften gefordert. Der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am 23. Februar 2022 vorgelegt. Er ergänzt andere bestehende und künftige Rechtsakte wie die Verordnung über die Abholzung von Wäldern, die Verordnung über Konfliktmineralien und den Entwurf einer Verordnung über das Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden.


Die nächsten Schritte


Nachdem das Europäische Parlament nun seinen Standpunkt veröffentlicht hat, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Rechtsvorschriften beginnen.




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